Was muss ich für den WBK (Waffenbesitzkarte) oder die Jagdprüfung wissen?

In Deutschland benötigen Sie für den Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Schusswaffen eine Waffenbesitzkarte (WBK). Voraussetzung dafür ist in der Regel ein Mindestalter von 18 Jahren, persönliche Zuverlässigkeit (keine relevanten Vorstrafen), persönliche Eignung sowie ein Sachkundenachweis über den sicheren Umgang mit Waffen. Außerdem müssen Sie ein anerkanntes Bedürfnis nachweisen, zum Beispiel als Sportschütze durch die Mitgliedschaft in einem Schützenverein oder als Jäger durch einen gültigen Jagdschein. Ebenfalls verpflichtend ist der Nachweis einer gesetzeskonformen sicheren Aufbewahrung (z. B. ein geprüfter Waffenschrank). Die WBK wird bei der zuständigen Waffenbehörde Ihres Wohnortes beantragt, ist gebührenpflichtig und berechtigt ausschließlich zum Besitz – nicht zum Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit.

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