Gibt es eine Kontrolle der Waffenaufbewahrung?

Ja. Die zuständige Waffenbehörde darf überprüfen, ob Waffen und Munition vorschriftsmäßig und sicher aufbewahrt werden. Eine solche Kontrolle kann auch ohne konkreten Verdacht erfolgen. Waffenbesitzer müssen außerdem nachweisen können, welche Maßnahmen sie zur sicheren Aufbewahrung getroffen haben.

Nach § 36 Abs. 3 WaffG muss ein Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen der zuständigen Behörde grundsätzlich Zutritt zu den Räumen ermöglichen, in denen Waffen und Munition aufbewahrt werden, damit die ordnungsgemäße Aufbewahrung überprüft werden kann.