Horst P. Beck
WaffenHandel

Waffen richtig aufbewahren

Waffen sicher und gesetzeskonform aufbewahren

Die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition schützt vor unbefugtem Zugriff und gehört zu den wichtigsten Pflichten von Waffenbesitzern. Welche Anforderungen dabei gelten, hängt von der Art der Waffen und den gesetzlichen Vorgaben ab.

Wer muss Waffen sicher aufbewahren?

Grundsätzlich muss jeder, der erlaubnispflichtige Waffen besitzt oder die tatsächliche Gewalt darüber ausübt, dafür sorgen, dass sie sicher und vor dem Zugriff Unbefugter geschützt aufbewahrt werden. Das betrifft insbesondere private Waffenbesitzer, Jäger, Sportschützen, Sammler und gewerbliche Waffenbesitzer.

  • Private Waffenbesitzer

  • Jäger

  • Sportschützen

  • Sammler

  • Schützenvereine

  • Gewerbliche Waffenbesitzer und Händler

  • Personen, die Waffen geerbt haben

  • Personen mit vorübergehend überlassenen Waffen

Gesetzliche Grundlage der Waffenaufbewahrung

Die wichtigsten Vorschriften zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition finden sich in § 36 WaffG und § 13 AWaffV. § 36 WaffG legt die grundsätzliche Pflicht fest, Waffen und Munition vor Verlust und unbefugtem Zugriff zu schützen. § 13 AWaffV regelt dagegen die konkreten Anforderungen an Sicherheitsbehältnisse, Widerstandsgrade, zulässige Waffenmengen und die Aufbewahrung von Munition.

Waffenaufbewahrung einfach erklärt

Waffen und Munition müssen so aufbewahrt werden, dass sie vor dem Zugriff unbefugter Personen geschützt sind. Für neu angeschaffte Waffenschränke gelten seit der Änderung des Waffenrechts im Jahr 2017 strengere Anforderungen. Grundsätzlich kommen dafür Sicherheitsbehältnisse nach DIN EN 1143-1 mit dem Widerstandsgrad 0 oder 1 infrage. Welcher Waffenschrank geeignet ist, hängt unter anderem davon ab, welche Waffen und wie viele Waffen darin aufbewahrt werden sollen.

Bereits vor dem 6. Juli 2017 vorhandene und damals rechtmäßig genutzte Waffenschränke können unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Bestandsschutz genießen. Wichtig ist außerdem nicht nur der Waffenschrank selbst: Auch Schlüssel, Zugangscodes und andere Möglichkeiten zum Öffnen des Schranks müssen so verwahrt werden, dass Unbefugte keinen Zugriff darauf erhalten.

Waffen richtig aufbewahren im Waffenschrank
Widerstandsgrad Gewicht des Schranks Erlaubte Langwaffen Erlaubte Kurzwaffen
Grad 0 Unter 200 kg Unbegrenzt Max. 5 Stück
Grad 0 Ab 200 kg Unbegrenzt Max. 10 Stück
Grad 1 Unabhängig vom Gewicht Unbegrenzt Unbegrenzt

Vorgaben für Waffenschränke nach Norm EN 1143-1 (Deutschland)

Wer diese Vorgaben nicht einhält, muss je nach Verstoß mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen rechnen.

In weniger schweren Fällen kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro drohen. Führt die nicht ordnungsgemäße Aufbewahrung jedoch dazu, dass Waffen oder Munition abhandenkommen oder unbefugte Personen darauf zugreifen können, kann daraus auch eine Straftat werden. Dafür sieht das Waffengesetz Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Bei fahrlässigem Verhalten kann eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt werden.

Die wichtigsten Punkte zur Aufbewahrung von Waffen im Überblick

Munition richtig lagern

Munition muss so aufbewahrt werden, dass Unbefugte keinen Zugriff darauf haben. Sie darf unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch gemeinsam mit Waffen im Waffenschrank aufbewahrt werden. Für bestimmte Munitionsarten gelten eigene Anforderungen an das Sicherheitsbehältnis.

DIN EN 1143-1 Norm

Neu angeschaffte Sicherheitsbehältnisse für erlaubnispflichtige Schusswaffen müssen grundsätzlich die gesetzlichen Anforderungen der DIN EN 1143-1 erfüllen. Entscheidend ist der zertifizierte Widerstandsgrad des Waffenschranks. Welche Ausführung benötigt wird, hängt unter anderem von Art und Anzahl der Waffen ab.

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Widerstandsgrad 0

Ein Waffenschrank der Widerstandsklasse 0 bietet einen geprüften Einbruchschutz und erlaubt die Aufbewahrung bestimmter Waffen und Munition. Bei Kurzwaffen spielt zusätzlich das Gewicht des Schranks eine Rolle. Unter 200 kg sind bis zu fünf, ab 200 kg bis zu zehn entsprechende Kurzwaffen zulässig.

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Widerstandsgrad I

Ein Waffenschrank der Widerstandsklasse I bietet einen höheren geprüften Einbruchschutz als Widerstandsgrad 0. Darin dürfen unbegrenzt viele erlaubnispflichtige Lang- und Kurzwaffen aufbewahrt werden. Auch Munition kann darin gemeinsam mit den Waffen gelagert werden.

Bestandsschutz beachten

Für bestimmte Waffenschränke, die bereits vor dem 6. Juli 2017 rechtmäßig genutzt wurden, gelten weiterhin besondere Bestandsschutzregelungen. Solche Sicherheitsbehältnisse müssen nicht automatisch durch einen neuen Schrank ersetzt werden. Entscheidend ist, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den Bestandsschutz erfüllt sind.

Schlüssel und Zahlencode sicher aufbewahren

Nicht nur die Waffen, sondern auch der Zugang zum Waffenschrank muss vor Unbefugten geschützt werden. Schlüssel, Zahlencodes und andere Zugangsmittel dürfen deshalb nicht für unberechtigte Personen zugänglich sein. Das gilt auch für Familienangehörige oder andere Personen im Haushalt.

Waffe sicher aufbewahren

Der richtige Waffenschrank zur Aufbewahrung von Waffen

Ein Waffenschrank ist ein speziell gesichertes Sicherheitsbehältnis zur Aufbewahrung von Schusswaffen und gegebenenfalls Munition. In Deutschland müssen neu angeschaffte Waffenschränke grundsätzlich die Anforderungen der DIN EN 1143-1 erfüllen. Entscheidend ist dabei der zertifizierte Widerstandsgrad des Schranks.

Welcher Waffenschrank der richtige ist, lässt sich vor allem anhand der Art und Anzahl der Waffen bestimmen. Bei Kurzwaffen spielt außerdem das Gewicht des Waffenschranks eine Rolle. Auch die gewünschte Aufbewahrung von Munition und der vorhandene Platz sollten bei der Auswahl berücksichtigt werden. Anhand dieser Faktoren lässt sich feststellen, welcher Widerstandsgrad und welche Größe für den jeweiligen Bedarf geeignet sind.

Für die Waffenaufbewahrung sind insbesondere Widerstandsgrad 0 und Widerstandsgrad I relevant. Je höher der Widerstandsgrad, desto höher ist der geprüfte Einbruchschutz des Sicherheitsbehältnisses.

FAQ

zu Waffen sicher aufbewahren

Darf man Waffen und Munition zusammen aufbewahren?

Ja, Waffen und Munition dürfen grundsätzlich gemeinsam in einem geeigneten Waffenschrank aufbewahrt werden. Voraussetzung ist, dass der verwendete Waffenschrank die für die jeweilige Aufbewahrung vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt.
Bei einem Sicherheitsbehältnis nach DIN EN 1143-1 mit Widerstandsgrad 0 oder I ist die gemeinsame Aufbewahrung von Waffen und Munition grundsätzlich möglich. Entscheidend sind dabei die jeweilige Art und Anzahl der Waffen sowie die gesetzlichen Vorgaben für das verwendete Sicherheitsbehältnis.

Gibt es eine Kontrolle der Waffenaufbewahrung?

Ja. Die zuständige Waffenbehörde darf überprüfen, ob Waffen und Munition vorschriftsmäßig und sicher aufbewahrt werden. Eine solche Kontrolle kann auch ohne konkreten Verdacht erfolgen. Waffenbesitzer müssen außerdem nachweisen können, welche Maßnahmen sie zur sicheren Aufbewahrung getroffen haben.

Nach § 36 Abs. 3 WaffG muss ein Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen der zuständigen Behörde grundsätzlich Zutritt zu den Räumen ermöglichen, in denen Waffen und Munition aufbewahrt werden, damit die ordnungsgemäße Aufbewahrung überprüft werden kann.

Was gilt für geerbte Waffen?

Wer eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erbt, muss dies innerhalb eines Monats bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen und die Waffe in eine Waffenbesitzkarte eintragen lassen. Für Erbwaffen gelten außerdem besondere Regelungen zur Sicherung und Aufbewahrung. Kann der Erbe kein eigenes waffenrechtliches Bedürfnis geltend machen, müssen Erbwaffen grundsätzlich mit einem geeigneten Blockiersystem gesichert werden. Erlaubnispflichtige Munition muss in diesem Fall innerhalb einer angemessenen Frist unbrauchbar gemacht oder einem Berechtigten überlassen werden.
Eine geerbte Waffe sollte nicht einfach zu Hause aufbewahrt werden, bevor die erforderlichen waffenrechtlichen Schritte geklärt sind. Die gesetzlichen Fristen laufen ab Annahme der Erbschaft beziehungsweise nach Ablauf der Ausschlagungsfrist.

Was muss ich bei einem Umzug mit Waffen beachten?

Bei einem Umzug müssen Waffen weiterhin sicher und vor dem Zugriff Unbefugter geschützt transportiert und aufbewahrt werden. Während des Transports sollten die Waffen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gesichert und nicht zugriffsbereit sein.

Nach dem Umzug ist außerdem wichtig, die zuständige Waffenbehörde über die neue Anschrift zu informieren, sofern dies gesetzlich erforderlich ist. Der neue Aufbewahrungsort muss die geltenden Anforderungen an die sichere Waffenaufbewahrung erfüllen. Wer seinen Waffenschrank mitnimmt, sollte daher bereits vor dem Umzug prüfen, ob dieser am neuen Standort weiterhin sicher und ordnungsgemäß aufgestellt werden kann.

Welche Vorschriften gelten für die Aufbewahrung von Waffen zu Hause?

Auch zu Hause müssen Waffen und Munition so aufbewahrt werden, dass sie vor dem Zugriff Unbefugter geschützt sind. Für neu angeschaffte Sicherheitsbehältnisse gelten die Anforderungen des Waffenrechts und insbesondere die Vorgaben für Sicherheitsbehältnisse nach DIN EN 1143-1. Welcher Waffenschrank erforderlich ist, hängt unter anderem von Art und Anzahl der Waffen sowie dem jeweiligen Sicherheitsbehältnis ab.

Wer darf Zugriff auf den Waffenschrank haben?

Zugriff auf Waffen und Munition dürfen grundsätzlich nur Personen haben, die dazu berechtigt sind. Der Schlüssel, Zahlencode oder andere Zugangsmittel zum Waffenschrank müssen deshalb so aufbewahrt werden, dass Unbefugte – auch Familienangehörige oder andere Personen im Haushalt – keinen Zugriff erhalten.

Wie wird eine Waffe richtig bei längerer Abwesenheit aufbewahrt?

Auch während eines Urlaubs oder einer längeren Abwesenheit müssen Waffen und Munition weiterhin so aufbewahrt werden, dass sie nicht abhandenkommen und Unbefugte keinen Zugriff erhalten. Der Waffenschrank muss daher auch während der Abwesenheit ordnungsgemäß verschlossen sein. Besonders wichtig ist, dass auch der Schlüssel oder Zugangscode nicht für andere Personen zugänglich ist. Die gesetzliche Pflicht zur sicheren Aufbewahrung besteht unabhängig davon, ob der Besitzer gerade zu Hause ist.

Wo darf ein Waffenschrank stehen?

Das Gesetz schreibt grundsätzlich keinen bestimmten Raum vor, in dem ein Waffenschrank stehen muss. Entscheidend ist, dass Waffen und Munition dort sicher aufbewahrt werden und Unbefugte keinen Zugriff darauf erhalten. Der Standort sollte außerdem so gewählt werden, dass der Schrank sicher aufgestellt beziehungsweise befestigt werden kann und nicht ohne Weiteres entfernt werden kann.

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