Wer muss Waffen sicher aufbewahren?
Grundsätzlich muss jeder, der erlaubnispflichtige Waffen besitzt oder die tatsächliche Gewalt darüber ausübt, dafür sorgen, dass sie sicher und vor dem Zugriff Unbefugter geschützt aufbewahrt werden. Das betrifft insbesondere private Waffenbesitzer, Jäger, Sportschützen, Sammler und gewerbliche Waffenbesitzer.
Gesetzliche Grundlage der Waffenaufbewahrung
Die wichtigsten Vorschriften zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition finden sich in § 36 WaffG und § 13 AWaffV. § 36 WaffG legt die grundsätzliche Pflicht fest, Waffen und Munition vor Verlust und unbefugtem Zugriff zu schützen. § 13 AWaffV regelt dagegen die konkreten Anforderungen an Sicherheitsbehältnisse, Widerstandsgrade, zulässige Waffenmengen und die Aufbewahrung von Munition.
Waffenaufbewahrung einfach erklärt
Waffen und Munition müssen so aufbewahrt werden, dass sie vor dem Zugriff unbefugter Personen geschützt sind. Für neu angeschaffte Waffenschränke gelten seit der Änderung des Waffenrechts im Jahr 2017 strengere Anforderungen. Grundsätzlich kommen dafür Sicherheitsbehältnisse nach DIN EN 1143-1 mit dem Widerstandsgrad 0 oder 1 infrage. Welcher Waffenschrank geeignet ist, hängt unter anderem davon ab, welche Waffen und wie viele Waffen darin aufbewahrt werden sollen.
Bereits vor dem 6. Juli 2017 vorhandene und damals rechtmäßig genutzte Waffenschränke können unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Bestandsschutz genießen. Wichtig ist außerdem nicht nur der Waffenschrank selbst: Auch Schlüssel, Zugangscodes und andere Möglichkeiten zum Öffnen des Schranks müssen so verwahrt werden, dass Unbefugte keinen Zugriff darauf erhalten.

| Widerstandsgrad | Gewicht des Schranks | Erlaubte Langwaffen | Erlaubte Kurzwaffen |
|---|---|---|---|
| Grad 0 | Unter 200 kg | Unbegrenzt | Max. 5 Stück |
| Grad 0 | Ab 200 kg | Unbegrenzt | Max. 10 Stück |
| Grad 1 | Unabhängig vom Gewicht | Unbegrenzt | Unbegrenzt |
Vorgaben für Waffenschränke nach Norm EN 1143-1 (Deutschland)
Wer diese Vorgaben nicht einhält, muss je nach Verstoß mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen rechnen.
In weniger schweren Fällen kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro drohen. Führt die nicht ordnungsgemäße Aufbewahrung jedoch dazu, dass Waffen oder Munition abhandenkommen oder unbefugte Personen darauf zugreifen können, kann daraus auch eine Straftat werden. Dafür sieht das Waffengesetz Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Bei fahrlässigem Verhalten kann eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt werden.
Die wichtigsten Punkte zur Aufbewahrung von Waffen im Überblick
Munition richtig lagern
Munition muss so aufbewahrt werden, dass Unbefugte keinen Zugriff darauf haben. Sie darf unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch gemeinsam mit Waffen im Waffenschrank aufbewahrt werden. Für bestimmte Munitionsarten gelten eigene Anforderungen an das Sicherheitsbehältnis.
DIN EN 1143-1 Norm
Neu angeschaffte Sicherheitsbehältnisse für erlaubnispflichtige Schusswaffen müssen grundsätzlich die gesetzlichen Anforderungen der DIN EN 1143-1 erfüllen. Entscheidend ist der zertifizierte Widerstandsgrad des Waffenschranks. Welche Ausführung benötigt wird, hängt unter anderem von Art und Anzahl der Waffen ab.
Widerstandsgrad 0
Ein Waffenschrank der Widerstandsklasse 0 bietet einen geprüften Einbruchschutz und erlaubt die Aufbewahrung bestimmter Waffen und Munition. Bei Kurzwaffen spielt zusätzlich das Gewicht des Schranks eine Rolle. Unter 200 kg sind bis zu fünf, ab 200 kg bis zu zehn entsprechende Kurzwaffen zulässig.
Widerstandsgrad I
Ein Waffenschrank der Widerstandsklasse I bietet einen höheren geprüften Einbruchschutz als Widerstandsgrad 0. Darin dürfen unbegrenzt viele erlaubnispflichtige Lang- und Kurzwaffen aufbewahrt werden. Auch Munition kann darin gemeinsam mit den Waffen gelagert werden.
Bestandsschutz beachten
Für bestimmte Waffenschränke, die bereits vor dem 6. Juli 2017 rechtmäßig genutzt wurden, gelten weiterhin besondere Bestandsschutzregelungen. Solche Sicherheitsbehältnisse müssen nicht automatisch durch einen neuen Schrank ersetzt werden. Entscheidend ist, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den Bestandsschutz erfüllt sind.
Schlüssel und Zahlencode sicher aufbewahren
Nicht nur die Waffen, sondern auch der Zugang zum Waffenschrank muss vor Unbefugten geschützt werden. Schlüssel, Zahlencodes und andere Zugangsmittel dürfen deshalb nicht für unberechtigte Personen zugänglich sein. Das gilt auch für Familienangehörige oder andere Personen im Haushalt.

Der richtige Waffenschrank zur Aufbewahrung von Waffen
Ein Waffenschrank ist ein speziell gesichertes Sicherheitsbehältnis zur Aufbewahrung von Schusswaffen und gegebenenfalls Munition. In Deutschland müssen neu angeschaffte Waffenschränke grundsätzlich die Anforderungen der DIN EN 1143-1 erfüllen. Entscheidend ist dabei der zertifizierte Widerstandsgrad des Schranks.
Welcher Waffenschrank der richtige ist, lässt sich vor allem anhand der Art und Anzahl der Waffen bestimmen. Bei Kurzwaffen spielt außerdem das Gewicht des Waffenschranks eine Rolle. Auch die gewünschte Aufbewahrung von Munition und der vorhandene Platz sollten bei der Auswahl berücksichtigt werden. Anhand dieser Faktoren lässt sich feststellen, welcher Widerstandsgrad und welche Größe für den jeweiligen Bedarf geeignet sind.
Für die Waffenaufbewahrung sind insbesondere Widerstandsgrad 0 und Widerstandsgrad I relevant. Je höher der Widerstandsgrad, desto höher ist der geprüfte Einbruchschutz des Sicherheitsbehältnisses.
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