Was gilt für geerbte Waffen?

Wer eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erbt, muss dies innerhalb eines Monats bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen und die Waffe in eine Waffenbesitzkarte eintragen lassen. Für Erbwaffen gelten außerdem besondere Regelungen zur Sicherung und Aufbewahrung. Kann der Erbe kein eigenes waffenrechtliches Bedürfnis geltend machen, müssen Erbwaffen grundsätzlich mit einem geeigneten Blockiersystem gesichert werden. Erlaubnispflichtige Munition muss in diesem Fall innerhalb einer angemessenen Frist unbrauchbar gemacht oder einem Berechtigten überlassen werden.
Eine geerbte Waffe sollte nicht einfach zu Hause aufbewahrt werden, bevor die erforderlichen waffenrechtlichen Schritte geklärt sind. Die gesetzlichen Fristen laufen ab Annahme der Erbschaft beziehungsweise nach Ablauf der Ausschlagungsfrist.